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Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!
Das Gesetzesdekret Nr. 73/2021 sieht vor, dass eine Reduzierung auf die Grundgebühr der Müllentsorgung für das Jahr 2021 gewährt werden kann.
Diese Reduzierung bezieht sich jedoch nur auf jene wirtschaftlichen Kategorien (Kategorie der Haushalte ist von dieser Reduzierung ausgeschlossen), die von den obligatorischen Schließungen oder von den Einschränkungen in der Ausübung der jeweiligen Tätigkeit betroffen waren.
Um in den Genuss dieser Reduzierung zu gelangen muss:
Antrag um Ermäßigung.pdf (0.19 MB)
12.08.2021