Ermäßigung der Grundgebühr für die Bewirtschaftung der Hausabfälle 2021 aufgrund COVID- 19 Notstand

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Müllgebühr

Das Gesetzesdekret Nr. 73/2021 sieht vor, dass eine Reduzierung auf die Grundgebühr der Müllentsorgung für das Jahr 2021 gewährt werden kann. 

Diese Reduzierung bezieht sich jedoch nur auf jene wirtschaftlichen Kategorien (Kategorie der Haushalte ist von dieser Reduzierung ausgeschlossen), die von den obligatorischen Schließungen oder von den Einschränkungen in der Ausübung der jeweiligen Tätigkeit betroffen waren. 

Um in den Genuss dieser Reduzierung zu gelangen muss:

  • im Zeitraum vom 01. April 2020 bis zum 31.März 2021 ein Gesamtumsatzrückgang von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Gesamtumsatz im Zeitraum vom 01. April 2019 bis zum 31. März 2020 festgestellt werden.
  • Eine entsprechende Erklärung innerhalb 30 September 2021, zusammen mit Kopien aller für den Zeitraum vom 01/04/2019 bis zum 31/03/2021 eingereichten vierteljährlichen Mehrwertsteuererklärungen eingereicht werden.
  • Bei Befreiung von der Einreichungspflicht der vierteljährlichen Mehrwertsteuererklärung muss eine Erklärung, in der anhand der entsprechenden Eckdaten der Rückgang des Gesamtumsatzes sowie sein konkretes Ausmaß nachvollzogen werden kann, eingereicht werden.

Antrag um Ermäßigung.pdf  (0.19 MB) 

12.08.2021

DEU