Benützung der gemeindeeigenen Räumlichkeiten und Anlagen

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Der Gemeinderat hat am 29. April 2019 die Verordnung für die Benützung der gemeindeeigenen Räumlichkeiten und Anlagen genehmigt. 

Wie in der Verordnung vorgesehen, hat der Gemeindeausschuss daraufhin am 30. Mai 2019 die Gebühren für die Benützung festgelegt.

Für die Benützung der Räumlichkeiten und Anlagen muss folgendes Ansuchen gestellt werden:

Datei herunterladen: PDFAnsuchen

10.07.2019

DEU